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Caravaning mit eigener Ausbildung

Es gibt eine weitere Erfolgsmeldung aus der Caravaningbranche. Voraussichtlich ab Herbst 2023 gibt es mit dem “Caravan- und Reisemobil-Techniker“ einen neuen und für die Branche wichtigen Ausbildungsberuf. Es hat lange gedauert und der administrative Weg war und ist beschwerlich. Aber der voraussichtliche Erfolg wird alle diese Bemühungen belohnen.

Text: Peter Hirtschulz / Claus-Detlev Bues

Landläufig wird immer davon gesprochen, dass der Erfolg viele Väter hat. In diesem Fall aber beschreibt es exakt die Entwicklung. Ohne Wertung kann man sagen, dass der CIVD zu den Urvätern gehört. Dort ist vor allem Werner Vaterl von Knaus zu nennen, der als CIVD-Vorstand Technik & Umwelt in seinem Lenkungsausschuss zu den treibenden Kräften gehört hat. Gemäß dem Postulat von CIVD-Geschäftsführer Daniel Onggowinarso: „Die Schaffung einer eigenen Fachrichtung trägt dem Wachstum und der Veränderung der Caravaningbranche maßgeblich Rechnung. Nicht nur wird die Technik der Fahrzeuge immer komplexer, auch unsere Kunden werden anspruchsvoller im Hinblick auf den Service. Entsprechend steigt der Bedarf an Fachkräften. Wir gehen davon aus, dass pro Jahr rund 300 Auszubildende bei den Herstellern sowie Händlern und Handwerksbetrieben benötigt werden“.
Aber auch der Handelsverband DCHV gehört zu den Vätern des Erfolgs. Aus seinen Reihen ist Matthias Euch eine der herausragenden Personen, die genannt werden sollten. Schon sein Titel, „Sachverständiger des Bundes zur Neuordnung der Berufsbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in Schwerpunkt Caravan- und Reisemobiltechnik“, und so viel Zeit muss sein, beschreibt seine Bedeutung in diesem Bereich.
Eine neuer Ausbildungsgang ist allerdings nur zu bewerkstelligen mit einem Partner, der schon eine etablierte Ausbildung hat, da ansonsten immer Überschneidungen mit anderen Gewerken die neue Ausbildung erschweren oder verhindern könn(t)en. Dazu Matthias Euch: „Wir vom DCHV haben zusammen mit dem CIVD als Partner den ZKF (Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik) gewinnen können.“ Hier gilt es Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm als Vater zu benennen.
Im ZKF sind bisher die beiden Ausbildungs-Fachrichtungen „Karosserieinstandhaltungstechnik“ und „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“ beheimatet. Jetzt ist geplant eine dritte Fachrichtung „Caravan- und Reisemobiltechnik“ einzurichten. Die Ausbildungsdauer soll 3,5 Jahre betragen und mit der Gesellenprüfung abgeschlossen werden.
Die ersten 18 Monate sind bei den Kfz-Technischen Berufen identisch, das heißt Kfz-Mechatroniker und Karosseriebauer werden zusammen in den Berufsschulklassen unterrichtet. Erst danach teilen sich die einzelnen Fachrichtungen auf. Am Ende soll der Caravan- und Reisemobiltechniker eine fundierte Ausbildung haben, um sowohl in der Fertigung der Hersteller als auch im Service bei den Handelsbetrieben alle Arbeiten rund um Caravan und Reisemobil gut zu beherrschen.

Dazu Matthias Euch: „Im Neuordnungsverfahren haben wir uns auch zum Ziel gesetzt für unsere Branche wichtige Fähigkeitsnachweise wie zum Beispiel die G607 (Gasprüfung), den Klebepraktiker, den S2 Hochvolt-Schein (für Arbeiten an gesicherten Hochvolt-Anlagen; freiwillig erweiterbar auf S3), die Befähigung für festgelegte 230-Volt Tätigkeiten rund um Reisemobile und Wohnwagen, Arbeiten an Bremsanlagen sowie den „Airbagschein“ und vieles mehr einzurichten.“
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Lehrberuf auf doppelter Rechtsgrundlage. Das heißt der Azubi kann sowohl über das Handwerksrecht und wie auch über die IHK ausgebildet werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit für die Betriebe entsprechende Befähigungen nachzuweisen und über die IHK ohne Meister auszubilden, zumal es aktuell für die neue Fachrichtung ja noch keine Meister gibt.

Matthias Euch weiter, „wir versuchen die „Fachkraft für Caravan-Technik“ als staatliche anerkannte Qualifikation als Befähigungsnachweis zu verankern, damit die IHKs leichter die Befähigung der Betriebe zur Ausbildung prüfen können. Dieser Prozess ist aktuell in der Entwicklung und kann hoffentlich zeitnah erfolgreich abgeschlossen werden.“
Das Thema „Lehrberuf“ ist schon über zehn Jahre alt und es galt auf dem administrativen Weg auch diverse Rückschläge zu verkraften. Umso mehr freut es den DCHV wie auch alle anderen Beteiligten, dass das Thema jetzt endlich Formen annimmt.

Dazu Euch: „Mittlerweile sind wir seit März 2022 im Neuordnungsverfahren auf Bundesebene. Ich selbst erarbeite zusammen mit den weiteren Sachverständigen (unter anderem vom CIVD) und aus den anderen beiden Fachrichtungen eine entsprechende Verordnung. Insgesamt sind auf Bundesebene mindestens sieben zweitägige Sitzungen zur Abstimmung dieser Verordnung zwischen

den Sachverständigen der Arbeitgeber,
den Sachverständigen der Arbeitnehmer,
des BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung),
des Zentralverband des deutschen Handwerks,
der IG Metall,
des Bundesministerium für Bildung und Forschung,
des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und
des Bundesministerium für Justiz

Aus dieser Verordnung erstellt eine Konferenz der Länder (Bildung ist ja Ländersache) dann den Rahmenlehrplan für die Berufsschulen. Diese Konferenz legt dann auch fest welche Berufsschulen die neue Fachrichtung dann unterrichten. Gleichzeitig sind wir mit IHKs und den Handwerkskammern in Gesprächen welche Voraussetzungen die einzelnen Betriebe erbringen müssen, um anerkannt zu sein. Mit etwas Glück wird die neue Ausbildung dann zum Herbst 2023 starten. Bis dahin sind aber noch ein paar Hürden zu nehmen.“

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