News

EU erweitert Führerscheinregelung für Reisemobile

Eine aktuelle EU-Führerscheinreform bietet Sonderregelung für Reisemobile: Der „B-Führerschein“ wird auf 4,25 Tonnen erweitert!

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie verständigt, die eine Sonderregelung für Reisemobile umfasst: : Inhaber eines B-Führerscheins dürfen in Zukunft Reisemobile bis zu 4,25 Tonnen fahren – ein entscheidender Fortschritt für die Branche.

Moderne Reisemobile sind sicherer und umweltfreundlicher als je zuvor. Allerdings sind sie – nicht zuletzt aufgrund der weitgehend durch EU-Recht vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen – auch schwerer geworden. Mit dem langfristig angestrebten Umstieg auf alternative Antriebe wird das Fahrzeuggewicht in Zukunft voraussichtlich weiter ansteigen.

Daher hat sich der CIVD bereits seit vielen Jahren über den europäischen Dachverband European Caravan Federation (ECF) für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerschein auf EU-Ebene eingesetzt. Jetzt mit Erfolg: In Zukunft können Inhaber eines B-Führerscheins Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob ein Training, eine Prüfung oder beides erforderlich ist, liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten.

Grundsätzlich gilt: Bei allen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben entfällt eine Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis ist.

Die Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie bietet die Chance, den naturnahen, nachhaltigen und familienfreundlichen Urlaub mit dem Reisemobil für Millionen von Menschen – insbesondere für junge und kommende Generationen – noch leichter zugänglich zu machen und trägt so positiv zur langfristigen Entwicklung des Tourismus in Deutschland und Europa bei.

Die Richtlinie wird voraussichtlich Ende dieses Jahres offiziell veröffentlicht. Bis dahin sollten alle Details bekannt sein. Die Mitgliedstaaten haben anschließend bis zu vier Jahre Zeit, die neuen Regelungen umzusetzen.